partikelförmige Luftverunreinigung

§ 14a NoVAG (Normverbrauchsabgabegesetz partikelförmige Luftverunreinigung)


Gültig für alle ab dem 1.7.2006 fakturierten Neufahrzeuge mit Dieselmotor.

- Fahrzeuge mit einer partikelförmigen Luftverunreinigung von mehr als 0,005 g/km: Erhöhung NoVA um 1,5% bis max. EUR 300,- exkl. MwSt.

- Fahrzeuge mit einer partikelförmigen Luftverunreinigung von höchstens 0,005 g/km: NoVA-Bonus absolut EUR 300,- exkl. MwSt.

Der NoVA-Aufschlag oder die NoVA-Reduzierung ist auch in der Bemessungsgrund-lage für die Mehrwertsteuer zu berücksichtigen.

Die Bemessungsgrundlage ist der Fahrzeugnettopreis incl. aller Mehrausstattungen.