Gültig für alle ab dem 1.7.2006 fakturierten Neufahrzeuge mit Dieselmotor.
- Fahrzeuge mit einer partikelförmigen Luftverunreinigung von mehr als 0,005 g/km: Erhöhung NoVA um 1,5% bis max. EUR 300,- exkl. MwSt.
- Fahrzeuge mit einer partikelförmigen Luftverunreinigung von höchstens 0,005 g/km: NoVA-Bonus absolut EUR 300,- exkl. MwSt.
Der NoVA-Aufschlag oder die NoVA-Reduzierung ist auch in der Bemessungsgrund-lage für die Mehrwertsteuer zu berücksichtigen.
Die Bemessungsgrundlage ist der Fahrzeugnettopreis incl. aller Mehrausstattungen.