Umweltprämie

Jetzt 2.500 EUR Umweltprämie sichern!

Selten war die Gelegenheit so günstig, an einen neuen Volvo zu kommen: Der Staat zahlt Ihnen im Rahmen des neuen Konjunkturpaketes 2.500 Euro, wenn Sie bis 31. Dezember 2009 auf einen Neu- oder Jahreswagen mit mindestens Abgasnorm Euro 4 umsteigen und Ihr mindestens neun Jahre altes Fahrzeug verschrotten. Das ist Ihre Chance auf einen neuen Volvo!

 

Zehn Punkte, die man jetzt wissen muss (Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):

  1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der vollständigen Antragseingänge. Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Milliarden Euro aufzubringen.

  2. Erwerb und Zulassung: Erwerb und Erstzulassung eines Neuwagens / Zulassung eines Jahreswagens muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen.

  3. Begünstigtenkreis: Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.

  4. Altfahrzeug: Mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs liegt 9 Jahre vom Zeitpunkt der Verschrottung zurück.

  5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.

  6. Jahreswagen: Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war. Hierzu zählen auch Vertriebsorganisationen eines Kfz-Herstellers oder dessen Werksangehörigen, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft.

  7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum vom 14. Januar bis 31. Dezember 2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.

  8. Verfahren: Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Für die Antragsstellung steht ab dem 30. März 2009 auf der Internetseite des BAFA unter http://ump.bafa.de eine Antragsmaske zur Verfügung. Die Anmeldung zur Umweltprämie kann nur noch auf diesem Wege erfolgen. Mit diesem Online-Reservierungsantrag wird dem Antragsteller eine ID-Nummer zugeteilt und eine Eingangsbestätigung erteilt (die Eingangsbestätigung garantiert noch nicht die Umweltprämie). Der Online-Reservierung ist eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder rechtsverbindlichen Bestellung im pdf-Format anzuhängen. Nach Eingang der Online-Reservierung werden die Reservierungsbescheide für die Umweltprämie in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Reservierungsanträge im BAFA erteilt. Die Versendung der Reservierungsbescheide erfolgt ab dem 16. April 2009. Alle weiteren Unterlagen sind zu einem späteren Zeitpunkt nach Erhalt des  Reservierungsbescheides dem BAFA nachzureichen. Die Reservierung gilt für sechs Monate. Mit dem Reservierungsbescheid erhält der Antragsteller ein Verwendungsnachweisformular mit dem spätestens  zum 31. Januar 2010 folgende Nachweise in schriftlicher Form vorzulegen sind:

  9. Dokumente: Dem Verwendungsnachweisformular sind die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen:
    • Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs
    • Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller (Fahrzeugschein/-brief)
    • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung)
    • Kopie der Rechnung/des Leasingvertrags des Neufahrzeugs,
    • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

  10. Missbrauchsvorkehrungen: Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.

Anträge können nur unter Beifügung der erforderlichen Antragsunterlagen gestellt werden.

 

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Weitere Informationen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle