Unfallwarnsystem* – Beschränkungen

Das „Unfallwarnsystem mit Bremsautomatik sowie Radfahrer- und Fußgängerschutz“ unterstützt den Fahrer, wenn dieser auf einen Fußgänger oder ein vor ihm stehendes oder in dieselbe Richtung fahrendes Fahrzeug oder einen solchen Radfahrer aufzufahren droht.

Die Funktion unterliegt gewissen Begrenzungen – so ist sie z. B. erst ab einer Geschwindigkeit über ca. 4 km/h aktiv.

Das visuelle Warnsignal der Kollisionswarnung (siehe (1) in der Abbildng) kann bei starkem Sonnenlicht, Reflexionen, mit Sonnenbrille oder wenn der Fahrer den Blick nicht geradeaus richtet, nur schwer zu erkennen sein. Der Warnton sollte daher stets aktiviert sein.

Bei glatter Fahrbahn verlängert sich die Bremsstrecke, was die Fähigkeit reduzieren kann, einen Aufprall zu vermeiden. In solchen Situationen bieten die Systeme ABS und ESC die bestmögliche Bremskraft bei beibehaltener Stabilität.

 Hinweis

Das visuelle Warnsignal kann bei hoher Innenraumtemperatur, die z. B. durch starkes Sonnenlicht verursacht wurde, vorübergehend außer Betrieb gesetzt werden. Sollte es dazu kommen, wird der Warnton selbst dann aktiviert, wenn es im Menüsystem deaktiviert ist.

  • Warnungen können ausbleiben, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug kurz ist oder die Lenkrad- und Pedalbewegungen groß sind, z. B. bei aktiver Fahrweise.

 Warnung

Warnungen und Bremsmanöver können spät ausgelöst werden oder ausbleiben, wenn die Verkehrssituation oder äußere Umstände dazu beitragen, dass der Radar- oder Kamerasensor einen Fußgänger oder ein vorausfahrendes Fahrzeug oder Fahrrad nicht korrekt erfassen kann.

Das Sensorensystem kann Fußgänger und Radfahrer nur begrenzt erfassen1 – das System kann daher bei Geschwindigkeiten bis 50 km/h effektive Warnungen oder Bremsmanöver auslösen. Für stillstehende oder langsamfahrende Fahrzeuge sind Warnungen und Bremsmanöver bei Geschwindigkeiten bis 70 km/h effektiv.

Warnungen für stillstehende oder langsamfahrende Fahrzeuge können aufgrund von Dunkelheit oder schlechter Sicht ausbleiben.

Warnung und Bremsmanöver für Fußgänger und Radfahrer sind bei Geschwindigkeiten über 80 km/h ausgeschaltet.

Die Kollisionswarnung verwendet denselben Radarsensor wie der adaptive Tempomat. Informieren Sie sich weiter über die Begrenzungen des Radarsensors.

Wenn die Warnungen zu oft erfolgen und als störend aufgefasst werden, kann der Warnabstand verringert werden. Dabei löst das System die Warnungen dann zu einem späteren Zeitpunkt aus, und die Gesamtanzahl der Warnungen verringert sich.

Bei eingelegtem Rückwärtsgang ist das Unfallwarnsystem mit Bremsautomatik vorübergehend deaktiviert.

Da das Unfallwarnsystem mit Bremsautomatik bei niedrigen Geschwindigkeiten – unter 4 km/h – nicht aktiviert wird, greift das System nicht in Situationen ein, in denen sich das eigene Fahrzeug sehr langsam einem vorausbefindlichen Fahrzeug nähert, z. B. beim Einparken.

In Situationen, in denen der Fahrer ein aktives und bewusstes Fahrverhalten an den Tag legt, kann die Unfallwarnung etwas hinausgezögert werden, um unnötige Warnungen zu minimieren.

Wenn die Bremsautomatik einen Aufprall mit einem stillstehenden Gegenstand verhindert hat, bleibt das Fahrzeug höchstens 1,5 Sekunden lang stehen. Wenn das Fahrzeug aufgrund eines vorausfahrenden Fahrzeugs abgebremst wurde, wird die Geschwindigkeit auf die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs reduziert.

In Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe geht der Motor aus, wenn die Bremsautomatik das Fahrzeug angehalten hat, sollte es der Fahrer nicht vorher schaffen, das Kupplungspedal durchzudrücken.

  1. * Optie/accessoire.
  2. 1 Bei Radfahrern können Warnung und Vollbremsung sehr spät oder gleichzeitig erfolgen.

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