Abschleppen

Beim Abschleppen zieht ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug mit Hilfe eines Abschleppseils.

Die laut Gesetz höchstzulässige Geschwindigkeit für das Abschleppen ist vor Beginn des Abschleppens in Erfahrung zu bringen.

Die Warnblinkanlage des Fahrzeugs einschalten.
Das Abschleppseil an der Abschleppöse befestigen.
Sie entriegeln das Lenkschloss, indem Sie den Funkschlüssel in das Zündschloss stecken und die START/STOP ENGINE-Taste gedrückt halten – Schlüsselstellung II wird aktiviert.
Der Funkschlüssel muss sich während des gesamten Abschleppvorgangs im Zündschloss befinden.
Das Abschleppseil muss gespannt bleiben, wenn das Zugfahrzeug die Geschwindigkeit senkt, um starkes Ruckeln zu vermeiden. Dazu den Fuß leicht auf dem Bremspedal belassen.
Stets bremsbereit sein.

 Warnung

  • Vor dem Abschleppen sicherstellen, dass das Lenkradschloss entriegelt ist.
  • Der Transponderschlüssel muss in Schlüsselstellung II stehen - in Stellung I sind alle Airbags deaktiviert.
  • Beim Abschleppen des Fahrzeugs nie den Transponderschlüssel aus dem Zündschloss abziehen.

 Warnung

Bremskraftverstärker und Lenkservo funktionieren nicht bei ausgeschaltetem Motor - durch Kraftaufwand auf das Bremspedal ist etwa 5 Mal höher und die Lenkung ist deutlich schwergängiger als normal.

Schaltgetriebe

Vor dem Abschleppen:

Den Schalthebel in die Neutralstellung bewegen und die Feststellbremse lösen.

Automatikgetriebe Geartronic

 Wichtig

Bitte beachten, dass das Fahrzeug stets so abzuschleppen ist, dass die Räder vorwärts rollen.

  • Ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe darf nicht schneller als mit 80 km/h (50 mph) und nicht weiter als 80 km (50 Meilen) geschleppt werden.

Vor dem Abschleppen:

Den Wählhebel in die Neutralstellung bewegen und die Feststellbremse lösen.

Starthilfe

Fahrzeug nicht anschleppen. Wenn die Startbatterie so entladen ist, dass der Motor nicht gestartet werden kann, eine Hilfsbatterie verwenden, siehe Starthilfe.

 Wichtig

Der Katalysator kann beim Versuch, den Motor anzuschleppen beschädigt werden.

Zugehörige Dokumente