
Bis zu 6.000 €* Zuschuss für neue elektrifizierte Volvo Modelle.
Damit der Umstieg auf nachhaltige Mobilität noch attraktiver für Privatunden ist, fördert die Bundesregierung die Anschaffung von neuen elektrifizierten Fahrzeugen für Privatkunden rückwirkend zum 01. Januar 2026.
Bestellen Sie noch heute einen neuen vollelektrischen Volvo oder Plug-in Hybrid und sichern Sie sich Fördersummen von bis zu 6.000 €*. Nachfolgend informieren wir Sie über die entsprechenden Konditionen und welche Voraussetzunen dafür erfüllt werden müssen.
Förderbedingungen
- Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden
- Gefördert werden Fahrzeuge mit Antrieb: Batterieelektrisch (BEV), Plug-in Hybrid (PHEV), Batterieelektrisch mit Range-Extender (REEV)
- REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
- Das zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen beträgt max. 80.000 Euro. Für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 Euro.
Förderkonditionen
- Förderung in Höhe von 3.000 € für vollelektrische Neufahrzeuge.
- Förderung in Höhe von 1.500 € für Neufahrzeuge mit Plug-in Hybrid Antrieb oder Range Extender.
- Zusätzlich 1.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt.
- Zusätzlich 2.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt.
- Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind).
Alle Informationen zu E-Auto-Förderung.
Sie haben weitere Fragen zur E-Auto-Förderung? Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums.
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* Die E‑Auto-Förderung gilt nur für Privatkunden beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Die Förderung ist an bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen gebunden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.





