Die Förderung von vollelektrischen Fahrzeugen wird auch im Jahr 2023 fortgesetzt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Beim Kauf oder Leasing eines neuen oder jungen, gebrauchten vollelektrischen Volvo profitieren Sie von der staatlichen Förderung, dem sogenannten Umweltbonus. Die Mittel für den Umweltbonus werden aus dem Klima-Transformationsfonds kurz (KTF) geschöpft. Die geplante Gesamtfördersumme für die Jahre 2023 und 2024 beträgt 3,4 Mrd. Euro. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung. Ab dem 01.09.2023 ist die staatliche Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
Detaillierte Informationen zum Umweltbonus finden Sie auf BAFA - Elektromobilität
Ab dem 01.01.2023 werden ausschließlich vollelektrische Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge gefördert. Der maximale Nettolistenpreis des Basismodells darf die Grenze von 65.000,00 € nicht überschreiten. Vollelektrische Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells von bis zu 40.000,00 € profitieren von erhöhten Förderungen.
Eine vollständige Liste aller förderfähigen Fahrzeuge finden Sie unter BAFA - Elektromobilität
Bei einem Kauf oder Leasing eines neuen vollelektrischen Volvo Modells, steht Ihnen ein Bonus von bis zu 6.750,00 €* zu. Dabei teilen sich der Bund und der Hersteller die Kosten. Die Summe der Förderung hängt von dem Erstzulassungsdatum, dem Nettolistenpreis des Basismodells und der Dauer der Leasinglaufzeit ab.
Detaillierte Informationen zu den Fördersätzen für 2023 finden Sie auf BAFA - Elektromobilität
Detaillierte Informationen zum Umweltbonus finden Sie auf BAFA - Elektromobilität
Eine vollständige Liste aller förderfähigen Fahrzeuge finden Sie unter BAFA - Elektromobilität
Detaillierte Informationen zu den Fördersätzen für 2023 finden Sie auf BAFA - Elektromobilität
*Der Umweltbonus berücksichtigt den Herstelleranteil des Volvo Elektro Bonus/der Innovationsprämie i. H. v. 2.250,00 Euro. Der staatliche Anteil der Innovationsprämie i. H. v. 4.500,00 Euro wird für Privatkunden bei Zulassung bis zum 31.12.2023 und Vorliegen der Fördervoraussetzungen vom Bund ausgezahlt. Details finden Sie unter www.bafa.de.