Begrenzungen der Funktion Cross Traffic Alert*1
Die Funktion Cross Traffic Alert (CTA) mit Bremsautomatik kann in bestimmten Situationen funktionsmäßig eingeschränkt sein. Der Bremseingriff ist bei Geschwindigkeiten unter 15 km/h aktiviert.
Warnung
Die Teilfunktion Bremsautomatik erkennt und bremst nur für bewegliche Fahrzeuge. Stehende Hindernisse, wie z. B. Radfahrer oder Fußgänger werden nicht erkannt.
CTA hat bestimmte Einschränkungen - CTA-Sensoren können beispielsweise nicht durch andere parkende Fahrzeuge oder sichtbehindernde Gegenstände hindurch "sehen".
Hier folgen einige Beispiele, bei denen das "Sichtfeld" der CTA zunächst eingeschränkt ist und die Annäherung anderer Fahrzeuge deshalb erst erkannt werden kann, wenn diese sehr nahe sind:
Während das eigene Fahrzeug langsam zurückfährt, ändert sich jedoch der Winkel im Verhältnis zum verdeckten Fahrzeug/Gegenstand, wodurch sich der blinde Bereich schnell verringert.
Beispiel für weitere Begrenzungen
- Die Teilfunktion Bremsautomatik erkennt nur Fahrzeuge, die in Bewegung sind und kann daher nicht "sehen", um beispielsweise bei still stehenden Hindernissen, einem Radfahrer oder einem Fußgänger zu bremsen.
- Schmutz, Eis oder Schnee über den Sensoren kann die Funktion herabsetzen und dazu führen, dass keine Warnung erfolgt.
- Bei Anschluss eines Anhängers, Fahrradträgers o. Ä. an die Fahrzeugelektrik wird die Funktion CTA automatisch deaktiviert.
- Damit die Funktion CTA optimal funktioniert, sollte an der Anhängerkupplung des Fahrzeugs kein Fahrradträger, Lastenträger o. Ä. montiert werden.
Hinweis
Die Funktion benutzt die Radarmodule des Fahrzeugs, die gewissen allgemeinen Begrenzungen unterliegen.