Begrenzungen der Lenkassistenz bei drohender Kollision mit dem Gegenverkehr

Die Funktion kann in bestimmten Situationen gewissen Begrenzungen unterliegen. So erfolgt beispielsweise unter folgenden Bedingungen kein Eingriff:
  • bei kleineren Fahrzeugen (z. B. Motorrädern)
  • auf Straßen ohne deutliche Seitenmarkierung
  • wenn der Großteil des Fahrzeugs bereits in die angrenzende Spur geraten ist
  • außerhalb des Geschwindigkeitsbereichs 60-140 km/h (37-87 mph)
  • da das Lenkservo mit reduzierter Leistung arbeitet - beispielsweise bei Abkühlen aufgrund von Überhitzung (siehe Abschnitt "Geschwindigkeitsabhängiger Lenkradwiderstand").
Weitere Beispiele für schwierige Situationen:
  • Straßenarbeiten
  • Winterliche Straßenverhältnisse
  • Enge Straßen
  • Schlechter Straßenbelag
  • Sehr sportliche Fahrweise
  • Schlechtes Wetter mit eingeschränkter Sicht

Unter so schwierigen Verkehrsverhältnissen kann die Funktion den Fahrer nicht immer sinnvoll unterstützen. In diesem Fall wird empfohlen, sie zu deaktivieren.

 Hinweis

Die Funktion verwendet das kombinierte Kamera- und Radarmodul des Fahrzeugs, das gewissen Begrenzungen unterliegt. Siehe hierzu auch die Abschnitte "Begrenzungen des Kameramoduls" bzw. "Begrenzungen des Radarmoduls".