Volvo EX30 Gewinnspiel

Erlebe die Zukunft der Elektromobilität hautnah – mit dem kompakten EX30. Finde „EmilX30“, poste ein TikTok-Video, markiere #emilx30 und @emilx30 und nimm am Gewinnspiel teil. Zu gewinnen gibt es ein Wochenende Fahrspaß pur.

Seitliche Ansicht eines schwarzen Volvo EX30 vor einer hellen Steinwand.

Jetzt teilnehmen und ein Wochenende voller Komfort, Innovation und purem Fahrspaß gewinnen. Entdecke die einzigartigen Features des Volvo EX30 und genieße ein Wochenende, das nicht nur nachhaltig, sondern auch ein echtes Fahrerlebnis ist.

Teilnahmebedingungen

1. Das Gewinnspiel

wird von der Volvo Car Austria GmbH (nachstehende "Volvo Car Austria"), Trabrennstraße 2B, 1020 Wien für Österreich durchgeführt. Zu gewinnen ist ein Wochenende (Abholung Freitags, Rückgabe Montags) mit dem Volvo EX30.

Der Gewinn kann weder in Bar abgelöst werden, noch sind alternative Gutschriften, eine Übertragung oder der Eintausch des Gewinns möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gelten die allgemeinen Leihbedingungen der Volvo Car Austria GmbH, welche bei der Übernahme des Fahrzeuges unterzeichnet werden müssen.

Der Volvo EX30 darf nur gemäß der jeweiligen Typisierung und nur auf Straßen- und Verkehrsflächen benützt werden, auf denen die StVO gilt. Die Nutzung des Fahrzeugs zu anderen als privaten Zwecken ist untersagt.

2. Teilnahmeberechtigt

ist jede natürliche Person, die das 20. Lebensjahr vollendet hat, über eine gültige Lenkberechtigung für die Klasse B verfügt und zu der keine Vormerkungen im Führerscheinregister gem. § 30a FSG vorliegen. Teilnahmeberechtigt sind Personen aus allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union mit einem Hauptwohnsitz in Österreich.

Die Teilnahme mit Identitäten von Dritten oder gefälschten Identitäten ist nicht erlaubt. Mitarbeiter und deren Familienangehörige, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte der Volvo Car Austria GmbH sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.

3. Die Teilnahme am Gewinnspiel

erfolgt durch Veröffentlichung eines Postings auf der Online Plattform „TikTok“ mit Foto- und / oder Videomaterial des folierten Autos, mit Nennung von #emilx30 und @emilx30 in der Post-Beschreibung.
Die Teilnahme setzt voraus, dass der Teilnehmer sich auf der oben angegebenen Plattform registriert hat und mindestens bis zum Ende des Gewinnspiels ein registriertes Profil vorweisen kann.

4. Der Gewinnspielzeitraum

ist zwischen dem 17. Oktober und dem 26. Oktober 2025. Die Verlosung findet in der Kalenderwoche von 27. Oktober und 2. November 2025 statt. Der Gewinn muss bis spätestens zum 31. Juli 2026 eingelöst werden. Ein Gewinner oder eine Gewinnerin wird anhand der höchsten Zahl von „Gefällt mir“ Angaben auf das veröffentlichte Posting ausgewählt. Der Gewinner wird per Direktnachricht auf dem Kanal benachrichtigt.

5. Ausgeschlossen ist die Teilnahme

am Gewinnspiel über einen Gewinnspiel-Service oder ähnliche automatisierte Sammel-Teilnahme-Dienste. Volvo Car Austria behält sich das Recht vor, Personen jederzeit von der Teilnahme des Gewinnspiels auszuschließen . Insbesondere dann, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen oder das Verschaffen von Vorteilen durch Manipulation sowie sonstiges ungebührliches oder unlauteres Verhalten besteht. Der Gewinn kann in diesen genannten Fällen auch noch nachträglich aberkannt und einem Ersatzgewinner zugesprochen werden. Außerdem kann das Gewinnspiel zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden, insbesondere, wenn das Gewinnspiel aufgrund von rechtlichen oder technischen Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

6. Volvo Car Austria übernimmt keine Haftung

gegenüber dem Gewinner für Verluste oder Schäden, die durch oder in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und dem Gewinn entstehen. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen, für vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügte Schäden oder für die Verletzung der vertraglichen Hauptpflichten durch Volvo Car Austria oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen.

7. Es gilt das österreichische Recht

unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.

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