Information zu Stoffen auf der Kandidatenliste (C&L-Verzeichnis) gemäß REACH-Verordnung, Artikel 33.1

Gemäß Artikel 33.1 der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)1 sind Geschäftskunden über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC2) zu informieren, die in Erzeugnissen von Volvo Cars enthalten sind. Die Verordnung soll die sichere Handhabung der besorgniserregenden Stoffe gewährleisten, die in einem Erzeugnis enthalten sind, und dient damit dem Schutz von Mensch und Umwelt.

Da die REACH-Verordnung im Allgemeinen und insbesondere Artikel 33 vollständig mit unserem Engagement zur Förderung einer verantwortungsvollen Herstellung, Funktion und Verwendung unserer Produkte übereinstimmen, unterstützt Volvo Cars deren Zielsetzung voll und ganz.

Inhalt der Stoffe in der Kandidatenliste

Die in der folgenden „Tabelle von Stoffen auf der Kandidatenliste“ aufgeführten Teile enthalten beim jeweiligen Fahrzeug Stoffe aus dem C&L-Verzeichnis, deren Massenanteil über 0,1 Prozent beträgt. Die Informationen zu den Stoffen aus dem C&L-Verzeichnis basieren neben unseren eigenen Produktdaten auch auf den Angaben unserer Zulieferer.

Allgemeine Informationen zur sicheren Verwendung von Erzeugnissen

Jedes Fahrzeug von Volvo Cars ist mit einer Betriebsanleitung ausgestattet, die Informationen zur sicheren Fahrzeugbenutzung für Halter/Fahrer/Benutzer enthält. In den Informationen von Volvo Cars zur Fahrzeugreparatur und -wartung sowie zu Originalteilen sind auch Angaben zur sicheren Handhabung enthalten, die sich an das Servicepersonal richten.

Die Stoffe, die in der betreffenden „Tabelle von Stoffen auf der Kandidatenliste“ angegeben und in Teilen des jeweiligen Fahrzeugs enthalten sind, wurden so eingebaut, dass die potenzielle Exponierung der Kunden und eine Gefährdung von Menschen oder Umwelt minimiert ist, sofern das Fahrzeug und seine Teile auf die vorgesehene Weise benutzt und Reparaturen, Service und Wartung gemäß den technischen Anweisungen für diese Arbeitsvorgänge mit branchenüblicher fachmännischer Praxis ausgeführt werden.

Ein ausgedientes Fahrzeug darf innerhalb der EU nur über eine anerkannte Rücknahmestelle oder einen anerkannten Altfahrzeugdemontagebetrieb (ATF) entsorgt werden. Die Fahrzeugteile sind gemäß den jeweils geltenden Gesetzen und Anweisungen der lokalen Behörden zu demontieren/entsorgen.

Tabelle von Stoffen auf der Kandidatenliste

Weitere Einzelheiten sind in einer PDF-Datei verfügbar, siehe Support-Themen/Hinweise zur Benutzung Ihres Fahrzeugs/Lizenzen und Typengenehmigungen.

  1. 1 REACH: Die Verordnung (EG) 1907/2006 ist die Chemikalienverordnung der Europäischen Union zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und seit dem 1. Juni 2007 in Kraft.
  2. 2 SVHC (Substances of Very High Concern): Besonders besorgniserregende Stoffe, die in der aktuellen Kandidatenliste (C&L-Verzeichnis) aufgeführt sind.