Artikel-Version 2024.50.0

Volvo Car Servicepaket und Volvo Car Servicepaket Plus

Gültig ab:

Veröffentlicht am:

In diesem Dokument werden die Dienstleistungen und Produkte, die in Ihrem (unten definierten) Volvo Car Servicepaket enthalten sind, sowie, falls Sie das (unten definierte) Volvo Car Servicepaket Plus erworben haben, der zusätzlich in Ihrem (unten definierten) Volvo Car Servicepaket Plus enthaltene Ersatz von Verschleißteilen, beschrieben, die jeweils von oder im Auftrag der Volvo Car Corporation (Handelsregisternr. 556074-3089) mit dem Sitz und der Geschäftsadresse in Assar Gabrielssons Väg, 405 31 Göteborg, Schweden („Volvo Car“) erbracht werden und die in dem von Ihnen zu leistenden Entgelt gemäß den untenstehenden Vertragsbedingungen enthalten sind.

Nachstehend werden das (unten definierte) Volvo Car Servicepaket und das (unten definierte) Volvo Car Servicepaket Plus gemeinsam als „Servicepaket“ bezeichnet.

Das Servicepaket gilt nur für das Fahrzeug, für das es erworben wurde (das „Fahrzeug“).

Laufzeit

Das Servicepaket gilt ab dem Datum des Kaufs des Servicepakets für eine bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender planmäßiger Services bzw Wartungen [oder für den in Ihrer Bestellunterlage angegebenen Zeitraum].

Volvo Car Servicepaket

Das „Volvo Car Servicepaket“ besteht aus Service- bzw Wartungsarbeiten (das „Volvo Car Service“, das bestimmte Arbeits- und Materialkosten beinhaltet), die an Ihrem Fahrzeug aufgrund und in Übereinstimmung mit den Empfehlungen von Volvo Car durchgeführt werden, einschließlich Funktions- und Sicherheitsüberprüfungen von einzelnen eingeschränkten Verschleißkomponenten sowie Maßnahmen, die zu festgelegten Service- bzw Wartungsintervallen vorgenommenen werden. Nähere Informationen zum Volvo Car Service können Sie der Betriebsanleitung oder dem Service- und Garantiehandbuch Ihres Fahrzeugs entnehmen.

Der genaue Areitsumfang und das für jeden Service- bzw Wartungsdienst zu verwendende Material können von Volvo Car gelegentlich auf Grundlage von neu gewonnenen Erkenntnissen zum jeweiligen Volvo Fahrzeugmodell, für das ein Servicepaket abgeschlossen wurde, geändert werden. Für jedes vertraglich vereinbarte Servicepaket gilt jedoch weiterhin der in der Betriebsanleitung und dem Service- und Garantiehandbuch Ihres Fahrzeugs beschriebene Arbeits- und Materialumfang. Dieser kann auch nicht einseitig von Volvo Car geändert werden, es sei denn die Änderung erfolgt zu Ihrem Vorteil.

Volvo Car Servicepaket Plus

Das „Volvo Car Servicepaket Plus“ umfasst zusätzlich zum Volvo Car Servicepaket bestimmte Arbeitskosten, Material sowie Komponenten für den Austausch der folgenden Verschleißteile (die je nach Fahrzeugmodell variieren).

Für ein vollelektrisches Fahrzeug ist der Austausch folgender Verschleißteile in vorab festgelegten Zeitintervallen, wie im Volvo Car Servicepaket Plus definiert, enthalten:

  • Austausch der Wischerblätter
  • Austausch der Bremsscheiben und Bremsbeläge

Für ein Plug-in-Hybrid-, Benzin- oder Dieselfahrzeug ist der Austausch folgender Verschleißteile in vorab festgelegten Zeitintervallen, wie im Volvo Car Servicepaket Plus definiert, enthalten:

  • Austausch der Wischerblätter
  • Austausch der Bremsscheiben, Bremsbeläge und Bremsflüssigkeit

Die Prüfung und der Austausch anderer Verschleißteile, die oben nicht angeführt sind und/oder nicht ausdrücklich im jeweiligen Servicepaket genannt werden, sind vom jeweiligen Servicepaket ausgeschlossen. Darüber hinaus sind im Servicepaket keine Reparaturarbeiten enthalten (siehe auch Abschnitt 12 der Vertragsbedingungen des Volvo Car Servicepakets).

Der Austausch von Verschleißteilen, die Teil des jeweiligen Servicepakets sind, unterliegt stets der sachverständigen Einschätzung der Volvo Car Vertragswerkstatt (wie unten definiert), die die Dienstleistung im Auftrag von Volvo Car durchführt. Einen Anspruch auf einen solchen Austausch haben Sie nicht, es sei denn, er wird von der Volvo Car Vertragswerkstatt (wie unten definiert) aufgrund objektiver Kriterien für notwendig erachtet.

Die Volvo Car Vertragswerkstatt (wie unten definiert) ist jedoch verpflichtet, Inspektionen, Arbeiten und den Austausch von Verschleißteilen in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Servicepaket, und soweit von diesem Servicepaket umfasst, anzubieten und durchzuführen, ohne dass eine gesonderte Aufforderung Ihrerseits erforderlich wäre. Bitte beachten Sie, dass der Begriff "Verschleiß" im Service- und Garantiehandbuch Ihres Fahrzeugs von der Einbeziehung von Verschleißteilen in das jeweilige Servicepaket unberührt bleibt.

Sie sind weiterhin dafür verantwortlich, zwischen den vorgesehenen Werkstattbesuchen regelmäßig zu überprüfen, ob Verschleißerscheinungen vorliegen, die sich auf die Straßentauglichkeit Ihres Fahrzeugs auswirken könnten (siehe auch Abschnitt 9 der Vertragsbedingungen des Volvo Car Servicepakets).

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Vornahme von Service- bzw Wartungsarbeiten aufgrund von Verschleiß notwendig ist, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst.

Bedingungen

Das Servicepaket unterliegt den nachfolgend festgelegten und dargelegten Vertragsbedingungen des Volvo Car Servicepakets.

Die einzelnen Vertragsbedingungen des Volvo Car Servicepakets

1. Allgemeines

1.1 Nachstehend sind die Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen und die Bereitstellung von Materialien im Rahmen des Servicepakets dargelegt, wie sie von Volvo Car selbst oder in deren Auftrag erbracht werden (die „Vertragsbedingungen des Volvo Car Servicepakets“). Bevor Sie diesen Vertragsbedingungen zustimmen, nehmen Sie sich bitte die Zeit, sie sorgfältig zu lesen, da sie Bestandteil des Servicepakets sind, in dessen Rahmen Sie von Volvo Car bestimmte Dienstleistungen, Materialien sowie gegebenenfalls Verschleißteile von Volvo Car für Ihr Fahrzeug erworben haben.

1.2 Der Begriff „Sie“ oder „Ihr“ in den Vertragsbedingungen des Volvo Car Servicepakets bezieht sich auf Sie als Vertragspartei.

1.3 Die Anwendbarkeit Ihrer allfälligen eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausgeschlossen.

2. Wer wir sind

2.1 Wir sind die Volvo Car Corporation (Handelsregisternr. 556074-3089), Teil der Volvo Car Gruppe, mit eingetragenem Firmensitz an der Adresse Assar Gabrielssons Väg, 405 31 Göteborg, Schweden („wir“, „unser“ oder „uns“ oder “Volvo Car”, einschließlich aller mit Volvo Car verbundenen Unternehmen („verbundene Unternehmen“)). Wir sind Ihr Vertragspartner.

2.2 Gerne können Sie uns kontaktieren, falls etwas unklar ist oder Sie sonstige Fragen haben. Sie erreichen uns über unser Kundendienst [Kontakt | Volvo Support AT (volvocars.com)] (der „Kundendienst“). Nähere Informationen finden Sie unter [https://www.volvocars.com/at/].

2.3 Die Dienstleistungen im Rahmen des Servicepakets werden in unserem Namen und auf unsere Rechnung ausschließlich von Volvo Car Vertragswerkstätten (siehe Abschnitt 8 dieser Vertragsbedingungen des Volvo Car Servicepakets für eine Definition und Einzelheiten) erbracht.

3. Wer Sie sind

3.1 Sie bestätigen, dass Sie (i) geschäftsfähig sind, (ii) eine natürliche Person im Alter von mindestens 18 Jahren sind und (iii) das Servicepaket a) als natürliche Person für sich selbst als Verbraucher oder b) für sich selbst in Ihrer Eigenschaft als Geschäftskunde oder im Namen einer juristischen Person als Geschäftskunde (diesfalls bestätigen Sie auch, zur Vertretung der juristischen Person berechtigt zu sein) erwerben.

3.2 Sie bestätigen, dass alle von Ihnen gemachten Angaben wahrheitsgemäß und korrekt sind. Sie sind dafür verantwortlich, dass die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten stets dem aktuellen Stand entsprechen. Bitte kontaktieren Sie unser Kundendienstzentrum (siehe obigen Abschnitt 2.2) so bald wie möglich, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern.

3.3 Sie bestätigen außerdem, dass Sie keine Person sind oder im Auftrag einer Person handeln, die auf einer oder mehreren von den Vereinten Nationen, der EU, dem Vereinigten Königreich oder den USA geführten Sanktionsliste(n) namhaft gemacht ist, und dass Sie das Recht auf Zugang und Nutzung der Dienste im Rahmen des Servicepakets weder an eine solcherart sanktionierte Person verkaufen, bereitstellen oder übertragen werden noch an eine Person, die sich (a) in einem Land oder Staatsgebiet aufhält, das oder dessen Regierung umfassenden Sanktionen unterliegt, wie sie gelegentlich verhängt werden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, der Krim-Region, der sogenannten Volksrepublik Donezk, der sogenannten Volksrepublik Cherson, der sogenannten Volksrepublik Lugansk sowie der sogenannten Volksrepublik Saporischschja, (b) Russland oder (c) Weißrussland. Sollte sich zu irgendeinem Zeitpunkt herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, wird Ihr Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt, ohne dass eine Verpflichtung von Volvo Car besteht, Sie für einen allfälligen Schaden zu entschädigen. Es ist zudem denkbar, dass eine Rückerstattung der von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen von Gesetzes wegen nicht möglich sein wird.

4. Vertrag

4.1 Sie akzeptieren die gegenständlichen Vertragsbedingungen des Volvo Car Servicepakets in Bezug auf den Kauf des Servicepakets durch Aufgabe einer Bestellung über einen Volvo Car Vertragshändler oder über einen der digitalen Kanäle von Volvo. Die gegenständlichen Vertragsbedingungen des Volvo Car Servicepakets zusammen mit der Beschreibung des jeweiligen Servicepakets (wie oben beschrieben einschließlich etwaiger Einschränkungen) sind gemeinsam mit allen anderen Dokumenten (wie in Abschnitt 4.5 unten dargelegt) Teil des Vertrags über das ausgewählte Servicepaket (der „Servicepaket-Vertrag“).

4.2 Ein verbindlicher Servicepaket-Vertrag kommt zwischen Ihnen und uns entweder mit der Annahme Ihres Angebots durch einen Volvo Car Vertragshändler in unserem Namen zustande oder aber, wenn Sie Ihre Bestellung über einen der digitalen Kanäle von Volvo Car aufgegeben haben, in Übereinstimmung mit den nachstehenden Abschnitten 4.3 bis 4.5 (in allen Fällen behalten wir uns, dies auch über unsere Volvo Car Vertragshändler, das Recht vor, Ihre Bestellung nach eigenem Ermessen abzulehnen). Wir sind erst dann zur Leistungserbringung im Rahmen des Servicepakets verpflichtet, wenn alle fälligen Zahlungen gemäß den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Servicepakets entsprechend dem vereinbarten Zahlungsplan geleistet wurden.

4.3 Bitte beachten Sie, dass die Darstellung (über Online-Plattformen oder anderweitig) des Leistungsumfangs, der Materialien und des Austausches von Verschleißteilen, die von einem Servicepaket abgedeckt werden, kein Verkaufsangebot darstellt.

Sie können ein Servicepaket über die Website erwerben. Der Bestellprozess wird ausschließlich in deutscher Sprache angeboten und umfasst folgende Schritte:

Zahlungen können mit Kreditkarte oder per EPS-Banküberweisung auf der Website vorgenommen werden.

Auf Basis der verfügbaren Optionen können Sie über die Website das gewünschte Servicepaket auswählen. Sie werden in diesem Zusammenhang auch aufgefordert, sich entweder in Ihr Kundenkonto einzuloggen, sofern Sie bereits über eine Volvo ID verfügen, oder Ihre Kundendaten einzugeben, um eine neue Volvo ID zu erstellen. In letzterem Fall erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zur Aktivierung Ihrer Volvo ID. Mit Erstellung der neuen Volvo ID muss diese noch Ihrem Fahrzeug zugeordnet werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst (siehe obigen Abschnitt 2.2). Nachdem Sie das gewünschte Servicepaket und die gewünschte Zahlungsmethode ausgewählt haben, können Sie durch Klicken auf die Schaltfläche „Weiter“ mit der Transaktion fortfahren.

Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung werden der Inhalt Ihrer Bestellung (die „Bestellung“) und der von Ihnen zu bezahlende Gesamtbruttopreis in einer Bestellübersicht zusammengefasst. Dabei können Sie das zuvor von Ihnen ausgewählte Servicepaket einsehen und Ihre Auswahl gegebenenfalls ändern. Bitte überprüfen Sie in diesem Schritt auch alle Eingaben (z. B. Name, Adresse, ausgewähltes Servicepaket) und korrigieren Sie diese über die vorgesehenen Eingabefelder, wenn erforderlich. Wenn Sie am Ende des Bestellvorgangs die Bestellung vervollständigen, werden Sie eingeladen, uns Ihre Zustimmung zu den dieser Bestellung zugrunde liegenden Vertragsbedingungen zu erteilen und ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Servicepaket-Vertrags abzugeben. Erst durch Bestätigung der Bestellung und durch Anklicken des Kästchens „Jetzt kaufen“, machen Sie uns ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Servicepaket-Vertrags. Bis dahin ist der Bestellprozess für Sie unverbindlich.

Darüber hinaus erhalten Sie - sofern Sie das dafür vorgesehene Kästchen „Antrag auf vorzeitige Vertragserfüllung“ zuvor auswählen - die Möglichkeit, zu verlangen, dass wir bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist, wie im nachfolgenden Abschnitt 5 beschrieben, mit der Erbringung der Service- bzw Wartungsarbeiten gemäß dem Servicepaket-Vertrag beginnen und Sie damit im Falle der vollständigen Erfüllung des Servicepaket-Vertrags den Verlust Ihres Rücktrittsrechts anerkennen und bestätigen. Für den Fall, dass wir zum Zeitpunkt Ihres Rücktritts zwar mit der Erfüllung des Servicepaket-Vertrags begonnen haben, den Leistungsumfang jedoch noch nicht zur Gänze erfüllt haben, anerkennen und bestätigen Sie, dass Sie dazu verpflichtet sind, uns einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtbruttopreis des Servicepakets den von uns zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Dienstleistungen entspricht (im Vergleich zum Gesamtumfang der gemäß dem jeweiligen Servicepaket geschuldeten Dienstleistungen). Einen solchen Betrag werden wir aus Anlass Ihres Rücktritts bei Rückerstattung aller Zahlungen, die wir von Ihnen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Servicepaket-Vertrag erhalten haben, abziehen.

4.4 Nach Abgabe Ihrer vollständig ausgefüllten Bestellung werden wir Ihnen eine E-Mail übermitteln, um den Eingang Ihrer Bestellung in Bezug auf das ausgewählte Servicepaket zu bestätigen und die Annahme Ihrer Bestellung verbindlich zu erklären (die „Bestellbestätigung“).

4.5 Ein verbindlicher Kaufvertrag, dessen Bestandteil die Vertragsbedingungen des Volvo Car Servicepakets sind, zwischen Ihnen und uns kommt erst dann zustande, wenn wir Ihnen mittels Bestellbestätigung gemäß obigem Abschnitt 4.4 die Annahme Ihrer Bestellung bestätigen (und zu keinem früheren Zeitpunkt).

5. Rücktrittsrecht (gilt nur für Verbraucher, die Bestellungen über die digitalen Kanäle von Volvo Car abgeschlossen haben)

5.1 Wenn Sie das jeweilige Servicepaket als Verbraucher kaufen (d. h. als natürliche Person, welche die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der nicht einer gewerblichen Aktivität dieser Person zugeordnet werden kann), und weiters vorausgesetzt, dass der Servicepaket-Vertrag über einen digitalen Volvo Car-Kanal und somit im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, steht Ihnen das gesetzlich zwingende Recht zu, innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum des Abschlusses Ihres Servicepaket-Vertrags ohne Begründung vom Servicepaket-Vertrag zurückzutreten.

Wenn Sie wünschen, dass wir mit der Erbringung der Service- bzw Wartungsarbeiten aus dem Servicepaket-Vertrag bereits vor Ablauf der oben genannten Rücktrittsfrist beginnen, wurden Sie im Rahmen des Bestellprozesses gemäß Abschnitt 4.3 gebeten, ein entsprechendes ausdrückliches Ersuchen zu stellen und den Verlust Ihres Rücktrittsrechts im Fall der vollständigen Erfüllung des Servicepaket-Vertrags und Ihre Verpflichtung, im Falle einer nur teilweisen Erfüllung des Servicepaket-Vertrags eine angemessene Vergütung für die von uns erbrachten Dienstleistungen zu leisten, anzuerkennen und zu bestätigen.

Stellen Sie kein ausdrückliches Ersuchen auf vorzeitige Vertragserfüllung des Servicepaket-Vertrags gemäß den obigen Abschnitten 5.1 und 4.3, sind Sie erst nach Ablauf von vierzehn (14) Tagen ab Abschluss Ihres Servicepaket-Vertrags berechtigt, die Erbringung von Service- bzw Wartungsarbeiten aus dem jeweiligen Servicepaket zu verlangen.

5.2 Zur Ausübung Ihres Rücktrittsrechts müssen Sie uns in Form einer deutlichen Erklärung (z. B. ein per E-Mail übermitteltes Schreiben oder einen Anruf) über Ihre Entscheidung informieren, vom Servicepaket-Vertrag zurückzutreten. Dies können Sie durch Kontaktaufnahme mit unserem Kundendienst (Kontakt) oder durch Übermittlung Ihrer Rücktrittserklärung an die unten angegebene Post- oder E-Mail-Adresse tun (Sie können dafür das unter [Rücktrittsformular] abrufbare Musterformular für die Ausübung des Rücktrittsrechts verwenden, dessen Verwendung jedoch nicht vorgeschrieben ist) oder indem Sie uns telefonisch kontaktieren:

Volvo Car Corporation (Handelsregisternr. 556074-3089)

c/o Volvo Car Austria GmbH, Viertel 2, Trabrennstraße 2b

A-1020 Wien, Österreich

E-Mail: vcaccc@volvocars.com;

Tel: +43 14360007

Zur Einhaltung der oben genannten Frist für den Rücktritt reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden/bei der Post aufgeben.

Sobald Sie vom Servicepaket-Vertrag zurückgetreten sind und die Rücktrittserklärung bei uns eingegangen ist, kann der Rücktritt nicht mehr rückgängig gemacht werden.

5.3 Wenn Sie sich dazu entschließen, vom Servicepaket-Vertrag zurückzutreten, werden wir Ihnen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt Ihrer Rücktrittserklärung Zahlungen, die wir von Ihnen in Zusammenhang mit dem jeweiligen Servicepaket-Vertrag erhalten haben, rückerstatten. Wenn wir eine oder mehrere Dienstleistungen im Rahmen Ihres Servicepakets gemäß Ihrem entsprechenden Antrag wie im obigen Abschnitt 4.3 beschrieben bereits erbracht haben, jedoch noch bevor Sie Ihr Rücktrittsrecht ausgeübt haben, werden wir entweder einen angemessenen Betrag, der dem marktüblichen Preis für die von uns bereits erbrachten Service- bzw Wartungsdienstleistungen entspricht, von der Rückerstattung abziehen oder aber, sofern Sie sich für monatliche Ratenzahlungen als Zahlungsoption Ihres Servicepakets entschieden haben, Ihnen einen marktüblichen Preis für die von uns bereits erbrachten Service- bzw Wartungsdienstleistungen in Rechnung stellen, es sei denn, die von Ihnen an uns bereits geleisteten Ratenzahlungen reichen zur Deckung aus.

5.4 Wir werden die Rückerstattung mithilfe derselben Zahlungsmethode durchführen, die Sie für Ihre im Rahmen des Servicepaket-Vertrags fälligen Zahlungen verwendet haben. In keinem Fall werden Ihnen im Zusammenhang mit der Rückerstattung Bankgebühren verrechnet.

6. Preis und Zahlung

6.1 Der Kaufpreis ist der bei der Aufgabe einer Bestellung ausgewiesene und in Ihrer Bestellübersicht oder in der von einem Volvo Car Vertragshändler erhaltenen Bestellbestätigung bestätigte Betrag (der "Gesamtpreis"). Der Gesamtpreis beinhaltet Umsatzsteuer sowie alle Arbeiten, Dienstleistungen, Materialien und Ersatzteile, wie im jeweiligen Servicepaket sowie in den gegenständlichen Vertragsbedingungen des Volvo Car Servicepakets oben angegeben.

6.2 Hiermit erklären Sie Ihre Kenntnis und Ihre Zustimmung, dass Sie vertraglich dazu verpflichtet sind, den Gesamtpreis in voller Höhe zu zahlen.

6.3 Sie sind zur Zahlung des Gesamtpreises mittels der verfügbaren Zahlungsarten verpflichtet.

6.4 Sie sind weiters zur Zahlung sämtlicher Steuern, einschließlich Umsatzsteuer, verpflichtet, die aus dem Servicepaket-Vertrag erwachsen.

6.5 Monatliche Ratenzahlungen – gelten nur für Bestellungen, die über die digitalen Kanäle von Volvo Cars getätigt werden.

6.5.1 In diesem Fall erfolgt die Zahlung über den gewählten Zeitraum hinweg per Lastschriftverfahren in monatlichen Ratenzahlungen; dabei werden die fälligen Zahlungen automatisch von dem Konto abgebucht, das Sie bei Ihrer Bestellung angegeben haben. Die erste Ratenzahlung wird am Tag des Abschlusses des Serviceplan-Vertrags fällig und zahlbar, alle weiteren Zahlungen werden am selben Tag jedes darauffolgenden Monats fällig und zahlbar (Beispiel: Wenn Ihr Vertrag am 5. eines Monats in Kraft getreten ist, werden alle künftigen Ratenzahlungen am 5. jedes darauffolgenden Monats fällig). Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass die jeweils fällige Ratenzahlung von Ihrem Bankkonto abgebucht werden kann, und dass Sie über den gesamten Ratenzahlungszeitraum hinweg die korrekten Zahlungsinformationen bereitstellen bzw. bereitgestellt haben. Bei Zahlungsverzug mit auch nur einer Ratenzahlung von mehr als 2 (zwei) Wochen wird der gesamte noch ausstehende Restbetrag des Gesamtpreises (zzgl. gesetzlicher Zinsen ab dem Tag des Verzugs) sofort zur Zahlung fällig.

6.5.2 Sie sind berechtigt, den monatlichen Ratenzahlungsplan jederzeit durch Zahlung des gesamten noch ausstehenden Restbetrags des Gesamtpreises zu kündigen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unseren Kundendienst (siehe Abschnitt 2.2 oben).

6.6 Wir sind im Falle eines Zahlungsverzugs berechtigt, einen Dritten mit der Eintreibung der ausstehenden Forderungen und/oder der Vornahme von rechtlichen Schritten gegen Sie zu beauftragen. Wir behalten uns das Recht vor, von Ihnen Schadenersatz für Kosten und/oder Aufwendungen in angemessener Höhe zu fordern, die uns im Zusammenhang mit der Beauftragung von Inkassodienstleistungen und/oder der Vornahme von rechtlichen Schritten entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Drittkosten sowie Gerichts- und Verwaltungskosten.

7. Laufzeit und Kündigung des Servicepakets

7.1 Der Servicepaket-Vertrag gilt für die in Ihrem Servicepaket enthaltene Anzahl planmäßiger Service- bzw Wartungsarbeiten oder für den in Ihrer Bestellbestätigung bestimmten befristeten Zeitraum.

7.2 Wenn Sie planmäßige Service- bzw Wartungsarbeiten und/oder Verschleißarbeiten in Auftrag geben, die entweder (i) nicht vom Servicepaket abgedeckt sind oder (ii) nach Ablauf der Laufzeit des Servicepakets(-Vertrags) gemäß dem Obenstehenden und/oder nach Beendigung des Servicepaket-Vertrags durchgeführt werden sollen, gelten diese als zusätzliche Dienstleistungen, die gemäß den üblichen Preis- und Zahlungsbedingungen der jeweiligen Volvo Car Vertragswerkstatt in Rechnung gestellt werden.

7.3 Der Servicepaket-Vertrag gilt als automatisch gekündigt/beendet (ohne dass es dazu einer gesonderten Mitteilung durch uns bedarf):

  1. Wenn alle geschuldeten Arbeiten im Rahmen des jeweiligen Servicepakets durchgeführt wurden oder der befristete Zeitraum, für den des Servicepaket gültig war, abgelaufen ist;
  2. Wenn Service- bzw Wartungsarbeiten gemäß den vereinbarten Service- bzw Wartungsintervallen (wie in der Betriebsanleitung oder dem Service- und Garantiehandbuch Ihres Fahrzeugs und/oder im Servicepaket angegeben) hätten durchgeführt werden müssen, Sie aber Ihr Fahrzeug nicht rechtzeitig zu einer Volvo Car Vertragswerkstatt zur Durchführung der Service- bzw Wartungsarbeiten gebracht haben; oder
  3. Wenn Ihr Fahrzeug mit diesem Serviceplan in einen anderen Markt (ein anderes als in Abschnitt 8.1. der Vertragsbedingungen für den Serviceplan von Volvo Cars aufgeführtes Land) exportiert (in ein anderes Land verkauft und dort zugelassen) wird.

7.4 Volvo Car hat das Recht, diesen Servicepaket-Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn sich die Bedingungen für die Geschäftstätigkeit von Volvo Car im Markt aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Volvo Car liegen, erheblich ändern und diese Umstände die Fähigkeit von Volvo Car zur Durchführung von Service- bzw Wartungsarbeiten erheblich erschweren. In diesem Fall erstattet Ihnen Volvo Car sämtliche für nicht erbrachte Service- bzw Wartungsarbeiten bezahlte Beträge.

7.5 Die Parteien haben das Recht, den Servicepaket-Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus dem Servicepaket-Vertrag schwerwiegend oder wiederholt verletzt, nachdem sie, soweit dies nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist, eine Kündigung (per E-Mail ausreichend) erklärt hat und eine von der Partei, die den Servicepaket-Vertrag aus wichtigem Grund kündigen möchte, zu setzende angemessene Nachfrist abgelaufen ist.

8. Einbeziehung der Volvo Car Vertragswerkstätten und Durchführung der Service- bzw Wartungsarbeiten

8.1 Das Servicepaket gilt nur für das Land, (i) in dem Sie das Servicepaket bei einem Volvo Car Vertragshändler abgeschlossen haben, oder (ii) in dem Ihr Fahrzeug zugelassen war, als Sie Ihr Servicepaket online über einen der digitalen Kanäle von Volvo Car abgeschlossen haben. Alle Arbeiten im Rahmen des Servicepakets werden daher ausschließlich von Werkstätten durchgeführt, die von uns zur Erbringungen solcher Dienstleistungen unter der Marke Volvo autorisiert sind, und die sich in dem unter Punkt (i) oder (ii) oben genannten Land befinden (zusammen „Volvo Car Vertragswerkstatt”).

8.2 Zu diesem Zweck beauftragen wir die von Ihnen ausgewählte Volvo Car Vertragswerkstatt (die Auswahl wird in der Regel von der Volvo Car Vertragswerkstatt nach Prüfung ihrer verfügbaren Kapazitäten bestätigt oder wird alternativ von uns eine andere Volvo Car Vertragswerkstatt vorgeschlagen) mit der Durchführung der entsprechenden Arbeiten an Ihrem Fahrzeug. Sie dürfen für die Durchführung des Servicepakets jede beliebige Volvo Car Vertragswerkstatt innerhalb des unter Punkt (i) oder (ii) oben festgelegten Landes wählen. Planmäßige Service- bzw Wartungsarbeiten im Rahmen des jeweiligen Servicepakets können in jeder Volvo Car Vertragswerkstatt innerhalb des jeweiligen Landes in Anspruch genommen werden.

8.3 Wenn im Rahmen Ihres Servicepaktes planmäßige Service- bzw Wartungsarbeiten anstehen, müssen Sie einen Termin bei einer Volvo Car Vertragswerkstatt vereinbaren. Hierfür können Sie entweder eine Buchung über unseren digitalen Buchungsservice vornehmen oder Sie kontaktieren eine Volvo Car Vertragswerkstatt.

9. Wechsel des Fahrzeugeigentümers

9.1 Ihr Servicepaket-Vertrag ist nur für Ihr Fahrzeug gültig. Wenn nach Abschluss des Servicepaket-Vertrags ein Eigentümerwechsel stattfindet, bleibt das Servicepaket für den neuen Eigentümer unverändert gültig.

9.2 Die Verpflichtung zur Zahlung ausstehender Beträge an Volvo Car gemäß diesem Servicepaket-Vertrag ist jedoch an Ihre Person gebunden und Sie bleiben unabhängig vom Eigentümerwechsel am Fahrzeug haftbar dafür, dass ausstehende Zahlungen bei Fälligkeit geleistet werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, (a) den Käufer Ihres Fahrzeugs über die Bedingungen des Servicepaket-Vertrags sowie (b) über alle aushaftenden Zahlungen im Rahmen dieses Servicepaket-Vertrags in Kenntnis zu setzen.

10. Ihre Pflichten

10.1 Die planmäßigen Service- bzw Wartungsarbeiten müssen in Übereinstimmung mit den Empfehlungen von Volvo Car durchgeführt werden. Planmäßige Service- bzw Wartungsarbeiten sind zeit- und laufleistungsabhängig und können in unterschiedlichen Zeitintervallen stattfinden. Damit Sie auch weiterhin zur Inanspruchnahme der im jeweiligen Servicepaket vorgesehenen Dienstleistungen berechtigt sind, ist es außerdem erforderlich, dass Sie:

  1. Ihr Fahrzeug gemäß den Anweisungen in der Betriebsanleitung und dem Service- und Garantiehandbuch Ihres Fahrzeugs sowie Ihrem Servicepaket-Vertrag fahren, warten und handhaben;
  2. zwischen den empfohlenen Service- und Wartungsintervallen Routineüberprüfungen in Bezug auf die verschiedenen Flüssigkeiten im Fahrzeug durchführen und diese bei Bedarf auf eigene Kosten nachfüllen; und
  3. Ihr Fahrzeug auf eigene Kosten zu den in der Betriebsanleitung und Service- und Garantiehandbuch Ihres Fahrzeugs angegebenen Service- bzw Wartungsintervallen zur Durchführung der Service- bzw Wartungsarbeiten zu einer Volvo Car Vertragswerkstatt bringen.

11. Unsere Haftung

11.1 Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden. Sofern Sie das Servicepaket als Verbraucher erwerben, kommen die gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht, soweit nicht oben ausgeschlossen, zur Anwendung.

11.2 Sollten Sie das Servicepaket jedoch nicht als Verbraucher erwerben, gelangen zusätzlich folgende Haftungsbeschränkungen zur Anwendung:

Jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Produktionsausfälle oder Betriebsverluste, Ausfallzeiten, entgangene Umsätze oder Aufträge, vertraglichen Schadenersatz oder Vertragsstrafen gegenüber Dritten, indirekte Schäden oder Folgeschäden, Imageverlust infolge eines Mangels sowie allgemein für unvorhersehbare Schäden wird im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen. Falls sich eine der oben genannten Beschränkungen als ungültig erweisen sollte, bestimmt sich unsere Haftung nach dem gesetzlich zulässigen Mindestmaß.

Der Betrag jeglicher Ansprüche auf Schadenersatz, die gemäß zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder gemäß dem Servicepaket-Vertrag dem Grunde nach berechtigt sind, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Gesamtpreis des jeweiligen Servicepaket-Vertrags beschränkt.

11.3 Jegliche Ansprüche auf Schadenersatz gegen uns verjähren mit Ablauf von 12 (zwölf) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von dem Schaden Kenntnis erlangt haben und gelten somit als ausgeschlossen, sofern sie nicht vor Ablauf der genannten Frist durch Einbringung einer entsprechenden Klage beim zuständigen Gericht geltend gemacht wurden.. Falls diese zwölfmonatige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen nicht wirksam vereinbart werden kann, so gilt diese Frist auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen kürzest zulässige Frist als verlängert.

11.4 Gemäß diesem Servicepaket-Vertrag besteht keinerlei Ausschluss oder Beschränkung unserer (allfälligen) Haftung: (i) bei Todesfällen oder Personenschäden, die durch uns schuldhaft verursacht wurden; (ii) bei Betrug; (iii) bei arglistiger Täuschung oder (iv) jegliche Angelegenheiten, hinsichtlich derer ein Ausschluss oder der Versuch des Ausschlusses unserer Haftung gesetzlich unzulässig wäre.

11.5 Wir haften nicht bei Verzug mit der Erfüllung, und auch nicht bei Nichterfüllung, unserer Verpflichtungen aus dem Servicepaket-Vertrag und dieser Umstand gilt auch nicht als Verletzung des Servicepaket-Vertrages, wenn der Verzug oder die Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen sind, die nach angemessener Beurteilung weder in unserer noch in der Einflusssphäre der Volvo Car Vertragswerkstätten liegen (höhere Gewalt, z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien (darunter auch, zur Klarstellung, COVID-19), Lockdowns, Arbeitsniederlegungen, etc.). Wir sind stes darum bemüht, unsere Leistungsfristen so kurz wie möglich zu halten; bitte berücksichtigen Sie hierbei allerdings, dass die oben genannten Umstände zu Verzögerungen in den erwarteten, von uns vorab kommunizierten Leistungsfristen führen können.

12. Ausgenommene Leistungen

12.1 Das Servicepaket umfasst keine Reparaturarbeiten, Ersatzteile oder Betriebsmittel (mit Ausnahme von Kraftstoffen und Verschleißteilen, die ausdrücklich im jeweiligen Servicepaket enthalten sind), die zur Aufrechterhaltung der Verkehrstauglichkeit Ihres Fahrzeugs erforderlich sind (unabhängig davon, ob diese als Ergebnis der Service- bzw Wartungsarbeiten oder anderweitig festgestellt wurden), sowie keine sonstigen Arbeiten, deren Durchführung Sie mit der Volvo Car Vertragsverkstatt vereinbaren.. Darüber hinaus ist auch der Austausch von Zahnriemen, Hilfsriemen, Spannern und Rollen von den Leistungen ausgenommen. Alle zusätzlichen Dienstleistungen unterliegen einer gesonderten Vereinbarung zwischen Ihnen und der Volvo Car Vertragswerkstatt, und Volvo Car ist nicht und wird zu keiner Zeit Partei einer solchen Vereinbarung über zusätzliche Dienstleistungen.

12.2 Spezielle Service- bzw Wartungsprogramme, wie zum Beispiel betreffend (aber nicht beschränkt auf) Taxis, Polizeifahrzeuge oder andere Fahrzeuge für Sondereinsatzzwecke, sind nicht Teil des jeweiligen Servicepakets. Alle im Rahmen eines solchen speziellen Service- bzw Wartungsprogramms anfallenden Kosten werden daher zusätzlich in Rechnung gestellt.

13. Disclaimer

13.1 Das Servicepaket umfasst keine Verpflichtung dahingehend, dass wir oder die Volvo Car Vertragswerkstatt Ihnen die Kosten, Einkommensausfälle, Zeitverluste oder andere Schäden zu erstatten haben, die Ihnen durch die Überlassung Ihres Fahrzeugs an die Werkstatt oder dadurch entstehen, dass Sie das Fahrzeug für die Dauer seines Werkstattaufenthaltes für die vereinbarte planmäßige Service- bzw Wartungsarbeit nicht nutzen können.

13.2 Nichts in diesen Vertragsbedingungen des Volvo Car Servicepakets schließt Garantien, Rechte oder Rechtsmittel aus, schränkt diese ein oder ändert sie ab, sofern solche Garantien, Rechte oder Rechtsmittel durch die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen oder festgelegt werden und nicht rechtmäßig ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.

14. Verarbeitung personenbezogener Daten

14.1 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um die in diesem Servicepaket-Vertrag vereinbarten Dienstleistungen für Sie zu erbringen. Die gesamte Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung und allen sonstigen anwendbaren Datenschutzhinweisen, die unter: https://www.volvocars.com/at/legal/privacy abgerufen werden können.

15. Sonstiges/Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Wir sind berechtigt, unsere Rechte und Pflichten aus dem Servicepaket-Vertrag an eine andere Gesellschaft innerhalb der Volvo Car Gruppe zu übertragen. In einem solchen Fall werden wir Sie entsprechend informieren und sicherstellen, dass die Übertragung Ihre vertraglichen Rechte nicht beeinträchtigt.

15.2 Ein Verzicht Ihrerseits oder unsererseits im Hinblick auf eine Verletzung der Vertragsbedingungen des Volvo Car Servicepakets ist schriftlich abzugeben und gilt nicht als Verzicht im Hinblick auf eine nachfolgende Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung. Unbeschadet der allgemeinen Anwendbarkeit des Vorstehenden gilt ein Versäumnis Ihrerseits oder unsererseits, eine oder mehrere der Vertragsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt oder über irgendeinen Zeitraum geltend zu machen, nicht als Verzicht auf diese Bestimmungen oder auf das Recht, all diese Bestimmungen zu irgendeinem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.

15.3 Sollte eine Vertragsbedingung des Servicepaket-Vertrags gänzlich oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Vertragsbedingungen davon unberührt. Im Falle einer solchen teilweisen Unwirksamkeit verpflichten wir uns dazu, die nicht durchsetzbaren Vertragsbedingungen durch Vertragsbedingungen zu ersetzen, die dem Zweck der nicht durchsetzbaren Vertragsbedingungen am ehesten entsprechen.

15.4 Der Servicepaket-Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

15.5 Sämtliche Streitigkeiten und Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Servicepaket-Vertrag ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien. Für Ansprüche von oder gegen Verbraucher/n liegt die Zuständigkeit gemäß § 14 KSchG beim zuständigen Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn Sie Ihr Fahrzeug als Verbraucher kaufen, haben Sie außerdem Zugang zur Plattform für die Online-Streitbeilegung (ODR) der Europäischen Kommission.