Artikel-Version 2026.89.0

Volvo Car Services Plan Angebote

Gültig ab: 2026-03-30
Veröffentlicht am: 2026-04-21

Einschließlich der besonderen Bedingungen für Volvo Car Serviceplan

Wenn Ihr Volvo Fahrzeug mit Volvo Car Serviceplan oder Volvo Car Services Plan Plus geliefert wird, bei denen es sich um die in Ihrer Bestellbestätigung (und weiter unten beschriebenen) Services handelt, gelten die Besonderen Bedingungen für Volvo Car Serviceplan (die "Besonderen Bedingungen") und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Volvo Cars (die "Allgemeinen Bedingungen"). Im Falle von Widersprüchen zwischen den Besonderen Bedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Besonderen Bedingungen Vorrang.

Großgeschriebene Begriffe, die hier nicht anderweitig definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in den Allgemeinen Bedingungen zugewiesen wird.

Volvo Car Service-Plan und Volvo Car-Service-Plan Plus werden im Folgenden gemeinsam als "Service-Plan" bezeichnet.

Volvo Car Serviceplan

Das Servicepaket umfasst Volvo Car Genuine Services, d. h. die Wartungsarbeiten (einschließlich Arbeits- und Materialkosten), die gemäß den Empfehlungen von Volvo Car an Ihrem Fahrzeug durchgeführt werden, einschließlich Funktions- und Sicherheitsüberprüfungen von Komponenten mit geringem Verschleiß sowie Maßnahmen, die in bestimmten Serviceintervallen durchgeführt werden. Weitere Informationen zu den Volvo Car Genuine Services finden Sie in der Betriebsanleitung und im Service- und Garantiehandbuch Ihres Fahrzeugs.

Die Volvo Car Genuine Services können durch Volvo Carsgeändert werden.

Volvo Car Services Plan Plus

Das Servicepaket "Plus" umfasst planmäßige Wartungen gemäß dem Volvo Car Serviceplan (wie oben beschrieben) sowie Komponenten (und Arbeitskosten) für den unten beschriebenen Verschleiß (die je nach Fahrzeugmodell variieren).

Bei einem vollelektrischen Fahrzeug sind die folgenden Verschleißteile enthalten:

  • Austausch der Wischerblätter
  • Austausch der Bremsscheiben und Bremsbeläge

Bei einem Plug-in-Hybrid-, Benzin- oder Dieselfahrzeug sind die folgenden Verschleißteile enthalten:

  • Austausch der Wischerblätter
  • Austausch der Bremsscheiben und Bremsbeläge
  • Austausch der Bremsflüssigkeit

Alle anderen Verschleißteile, die oben nicht aufgeführt sind, sind vom Servicepaket Plusausgeschlossen.

Volvo Car Services Plan Plus mit Reifen

Das Servicepaket Plus mit Reifen enthält die oben genannten Informationen, die im Volvo Car Services-Plan und in Volvo Car Services Plusaufgeführt sind. Hinzu kommt ein Reifen-Check-up-Paket, bei dem der Zustand der Reifen bei einem vereinbarten Werkstattbesuch bei einem autorisierten Volvo Car Service-Anbieter anhand des normalen Verschleißes beurteilt wird. Wenn es zur Aufrechterhaltung der Verkehrstauglichkeit erforderlich ist, werden die Reifen repariert und bei Bedarf ausgetauscht, allerdings werden die Reifen während der Vertragslaufzeit nur maximal zwei (2) Mal ausgetauscht. Übermäßiger Reifenverschleiß durch äußere Beschädigungen, unverantwortliches Fahren und Lenkfehler sind ebenso nicht versichert wie Unfallschäden, z. B. Schäden am Reifen durch ein Schlagloch. Reifen, die nicht von uns freigegeben wurden, und Reifen, die repariert wurden und nicht unseren Reparaturspezifikationen oder denen des Reifenherstellers entsprechen, sind nicht durch das Reifen-Check-up-Paket abgedeckt

Bitte beachten Sie, dass die Einbeziehung von Verschleißkomponenten in den Serviceplan keinerlei Auswirkungen auf die Bezugnahme auf "Verschleiß" im Service- und Garantiehandbuch Ihres Fahrzeugs hat.

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[Die Besonderen Bedingungen auf der folgenden Seite]

Besondere Bedingungen

für Volvo Car Serviceplan

1. Allgemeines

1.1. Diese "Vereinbarung" für den Serviceplan umfasst:

i. die Beschreibung des Servicepakets (einschließlich der Einschränkungen);

ii. diese Besonderen Bedingungen für Volvo Car Services Plan ("Besondere Bedingungen"); und

iii. die Volvo Cars Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Services.

1.2. Im Falle von Widersprüchen zwischen den verschiedenen Dokumenten, aus denen sich der Vertrag zusammensetzt, haben sie in der oben angegebenen Reihenfolge Vorrang.

2. Laufzeit und Kündigung des Servicepakets

2.1. Der Vertrag gilt für die Anzahl der planmäßigen Wartungsservices, die in Ihrem Serviceplan enthalten sind, oder für den begrenzten Zeitraum, der in Ihrer Auftragsbestätigung angegeben ist.

2.2. Wenn Sie nach Ablauf/Beendigung dieses Vertrags Wartungsservices und/oder Verschleißarbeiten in Auftrag geben, gelten diese als zusätzliche Dienstleistungen, die gemäß den üblichen Preis- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Volvo Car Services-Anbieters in Rechnung gestellt werden.

2.3. Dieser Vertrag wird automatisch gekündigt/läuft automatisch aus (ohne weitere Hinweise):

i. wenn die Anzahl der eingeschlossenen planmäßigen Wartungsservices durchgeführt wurde oder der befristete Zeitraum abgelaufen ist;

ii. wenn Servicearbeiten gemäß den Serviceintervallen (wie in der Betriebsanleitung und dem Service- und Garantiehandbuch des Fahrzeugs angegeben) hätten durchgeführt werden sollen, Sie Ihr Fahrzeug aber nicht zu einem Volvo Car Serviceanbieter für Volvo Car Genuine Services gebracht haben; oder

iii. wenn Ihr mit dem Serviceplan verbundenes Fahrzeug in einen anderen Markt exportiert (in ein anderes Land verkauft und dort zugelassen) wird.

2.4. Volvo Cars hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn sich die Bedingungen für die Geschäftstätigkeit von Volvo Cars auf dem Markt aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle Volvo Cars liegen, erheblich ändern und diese Umstände Volvo Cars Fähigkeit zur Durchführung von Wartungsdienstleistungen erheblich erschweren. In diesem Fall erstatten Volvo Cars Ihnen sämtliche für nicht durchgeführte Wartungsservices bezahlten Beträge.

2.5. Wenn Ihr Vertrag über das Servicepaket vor Ablauf des in Ihrer Bestellbestätigung angegebenen Zeitraums gekündigt wird, leisten wir keine Rückerstattung der an uns geleisteten Zahlungen. Wenn Sie im Rahmen des Vertrags wiederkehrende Zahlungen als Zahlungsoption gewählt haben und Wartungsarbeiten im Rahmen des Vertrags durchgeführt haben, sind wir berechtigt, Ihnen die verbleibenden Kosten dieser durchgeführten Wartungsleistungen in Rechnung zu stellen, die nicht durch die wiederkehrenden Zahlungen gedeckt sind, die im Rahmen des Vertrags bis zu dessen Beendigung geleistet wurden.

2.6. Zur Klarstellung: Die Bestimmungen von Abschnitt 18 (Laufzeit und Kündigung) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich zu den Bestimmungen in diesem Abschnitt 2.

3. Beurteilung des Verschleißes

3.1. Die Tausch von Verschleißteilen unterliegt grundsätzlich der fachlichen Beurteilung durch den Volvo Car Services-Anbieter, der die Dienstleistungen durchführt. Der Volvo Car Services-Anbieter bestimmt den Verschleiß in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Industriestandards, die für die Beurteilung des normalen Verschleißes relevant sind, und kann von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden, es sei denn, das fachliche Urteil des Volvo Car Services-Anbieters hält dies für erforderlich. Der Anbieter von Volvo Car Services ist verpflichtet, im Rahmen der Volvo Car Genuine Services die notwendigen Inspektionen auf Verschleiß und den Austausch der durch das Servicepaket Plus und das Servicepaket Plus mit Reifen abgedeckten Komponenten ohne Ihr Zutun vorzunehmen.

3.2. Sie sind weiterhin dafür verantwortlich, zwischen den geplanten Werkstattbesuchen regelmäßig zu überprüfen, ob Verschleißerscheinungen vorliegen, die sich auf die Straßentauglichkeit des Fahrzeugs auswirken könnten. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Vornahme von Wartungsarbeiten aufgrund von Verschleiß notwendig ist, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst oder an einen Volvo Car Services-Anbieter.

4. Interaktion mit dem Dienstleister und Durchführung der Wartungsdienste

4.1. Der Serviceplan ist an den Markt gebunden, in dem er ursprünglich abgeschlossen wurde. Planmäßige Wartungsservices im Rahmen des Serviceprogramms können bei jedem Volvo Car Services-Anbieter innerhalb dieses Marktes in Anspruch genommen werden.

4.2. Wenn im Rahmen des Serviceprogramms Ihres Fahrzeugs planmäßige Wartungsservices anstehen, müssen Sie einen Termin bei einem Volvo Car Services-Anbieter in dem Markt vereinbaren, in dem der Serviceplan ursprünglich abgeschlossen wurde.

5. Eigentümerwechsel des Fahrzeugs

5.1. Der Vertrag ist an Ihr Fahrzeug gebunden. Wenn es nach Abschluss des Vertrags zu einem Eigentümerwechsel kommt, bleibt die Laufzeit des Serviceplans für den neuen Eigentümer gültig. Die Verpflichtung, ausstehende Beträge gemäß diesem Vertrag an Volvo Cars zu bezahlen, ist jedoch an Ihre Person gebunden. Sie sind jederzeit dafür verantwortlich, (a) den Käufer des Fahrzeugs über die Bedingungen dieses Vertrags sowie (b) über alle zu leistenden Zahlungen und alle ausstehenden Restbeträge im Rahmen dieses Vertrags in Bezug auf Volvo Cars zu informieren.

6. Ihre Pflichten

6.1. Die planmäßigen Wartungsarbeiten müssen gemäß den Empfehlungen Volvo Cars durchgeführt werden. Planmäßige Wartungsservices sind von Zeit und Kilometerzahl abhängig und können in unterschiedlichen Zeitintervallen stattfinden. Damit der Serviceplan gültig ist, ist es außerdem erforderlich, dass Sie: 

i. das Fahrzeug gemäß den Anweisungen in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sowie im zugehörigen Service- und Garantiehandbuch und Ihrem Vertrag fahren, warten und verwalten; 

ii. zwischen den empfohlenen Service-Intervallen Routineüberprüfungen der Flüssigkeiten im Fahrzeug durchführen und diese bei Bedarf auf eigene Kosten nachfüllen; und 

iii. ihr Fahrzeug auf eigene Kosten in den in der Betriebsanleitung und im Service- und Garantiehandbuch des Fahrzeugs angegebenen Service-Intervallen zu einem Volvo Car-Serviceanbieter bringen. 

7. Ausgenommene Leistungen

7.1. Der Serviceplan umfasst keine Reparaturarbeiten, Ersatzteile oder Betriebsmittel, die für die Fahrtauglichkeit Ihres Fahrzeugs notwendig sind (unabhängig davon, ob diese als Ergebnis der Wartungsservices oder anderweitig festgestellt wurden), oder sonstige Arbeiten, deren Durchführung Sie mit dem Volvo Car-Serviceanbieter vereinbaren. Darüber hinaus ist auch der Austausch von Zahnriemen, Hilfsriemen, Spannern und Rollen von den Leistungen ausgenommen. Alle zusätzlichen Services unterliegen einer gesonderten Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter von Volvo Car Services, und Volvo Cars ist nicht Partei einer Vereinbarung über zusätzliche Services und wird dies zu keinem Zeitpunkt sein.

7.2. Volvo Fahrzeuge mit speziellen Serviceprogrammen, wie z.B. (aber nicht beschränkt auf) Taxis, Polizeifahrzeuge oder andere Fahrzeuge für Sondereinsatzzwecke, sind von diesen Leistungen ausgenommen und alle Kosten im Zusammenhang mit einem solchen speziellen Serviceprogramm werden als Zusatzkosten in Rechnung gestellt.

8. Haftungsausschluss

8.1. Der Serviceplan beinhaltet keine Verpflichtung des Anbieters oder der Volvo Cars von Volvo Car Services, Ihnen in irgendeiner Weise Kosten, Einkommensausfälle, Zeitverluste oder andere Schäden zu erstatten, die Ihnen durch die Übergabe Ihres Fahrzeugs an die Werkstatt oder durch die Unmöglichkeit entstanden sind, das Fahrzeug für die Dauer seines Werkstattaufenthaltes für die vereinbarten planmäßigen Wartungsarbeiten nutzen zu können.

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